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Feststellung der Künstlereigenschaft für einkommensteuerliche Zwecke;
Gutachterausschüsse

Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 31.05.2023 - S 2246.1.1-1-12 St32

Allgemeine Grundsätze

Ob die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen ertragsteuerlich als künstlerische und damit freiberufliche oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, hat das Finanzamt nach den Grundsätzen des H 15.6 (Künstlerische Tätigkeit) EStH und den darüber hinaus von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden. Dabei ist auf die tatsächlich ausgeübte Gesamttätigkeit abzustellen. Vorbildung (z. B. abgeschlossenes Hochschulstudium der entsprechenden Kunstrichtung), Presseveröffentlichungen und Kritiken in Kunstzeitschriften, Beteiligungen an Kunstausstellungen und die Mitgliedschaft in bestimmten Berufsverbänden können bei der Beurteilung von Bedeutung sein. Die Mitgliedschaft in einem Verband oder Bund reicht aber allein für die Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit nicht aus. Die Beiziehung von Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn das Finanzamt wegen bestehender Zweifel an der künstlerischen Qualität der Tätigkeit nicht selbst entscheiden kann oder wenn der Steuerpflichtige dies auf Grund der ablehnenden Haltung des Finanzamts selbst wünscht.

Verfahren zur Feststellung der Künstlereigenschaft

Soweit die Beiziehung von Sachverständigen erforderlich ist, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, sich an eine der nachstehend genannten Gutachterkommissionen zu wenden und sich von dieser ein Gutachten erstellen zu lassen.

Die Anschriften der – externen und vom BayLfSt unabhängigen – Kommissionen lauten:

Sparte
Malerei und Plastik Gutachterkommission für Malerei und Plastik
z. Hd. Herrn Hermann Bigelmayr,
Feichthofstr. 100
81247 München
Gutachterausschuss für freischaffende Künstler P.A.
Berufsverband Bildender Künstler Nürnberg e.V.
Hirtengasse 3
90443 Nürnberg
Tel. 0911 2396884
Kunstgewerbe Prof. Karen Pontoppidan und
Prof. Markus Karstieß
an der
Akademie der Bildenden Künste
Akademiestraße 2
80799 München
Gutachterausschuss für freischaffende Künstler P.A.
Berufsverband Bildender Künstler Nürnberg e.V.
Hirtengasse 3
90443 Nürnberg
Tel. 0911 2396884
Gebrauchsgrafik und Foto-Design Gutachterausschuss für freischaffende Künstler P.A.
Berufsverband Bildender Künstler Nürnberg e.V.
Hirtengasse 3
90443 Nürnberg
Tel. 0911 2396884
Gutachterausschuss für freischaffende Künstler P.A.
Berufsverband Bildender Künstler Nürnberg e.V.
Hirtengasse 3
90443 Nürnberg
Tel. 0911 2396884
Musik Gutachterkommission für Musik im
Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31
80335 München
E-Mail: info@dtkvbayern.de

Bereich Rock- und Popmusik:
Berufsfachschule für Musik Dinkelsbühl
Klostergasse 1
91550 Dinkelsbühl
Tel. 09851 5725-0

Andere Musikbereiche:
Hochschule für Musik Nürnberg
Am Katharinenkloster 6
90403 Nürnberg
Tel. 0911 231-8443

Anträge auf Begutachtung sind von den Steuerpflichtigen unmittelbar an diese Kommissionen zu richten. Im Übrigen kann der Nachweis der Künstlereigenschaft auch durch Gutachten anderer Personen oder Stellen geführt werden.

Die Finanzämter sind an die Gutachten zwar nicht gebunden, werden sie aber im Allgemeinen den steuerrechtlichen Entscheidungen zu Grunde legen können, insbesondere dann, wenn die Konstitutivmerkmale des zu beurteilenden Begriffs "Künstlereigenschaft" im Gutachten ausreichend abgehandelt sind.

Die Mitglieder der Gutachterkommissionen verrichten ihre Tätigkeit ehrenamtlich, ggf. werden Aufwandsentschädigungen erhoben.

Ändert der Steuerpflichtige seine Tätigkeit oder sind Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Steuerpflichtige nicht mehr ausschließlich künstlerisch tätig ist, ist die Künstlereigenschaft neu zu prüfen.

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