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Dienstgebäude
Finanzamt Augsburg-Stadt
Prinzregentenplatz 2
86150 Augsburg
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag - Mittwoch:
7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag:
7.30 - 13.00 Uhr und
14.00 - 17.15 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Details...
Kontaktmöglichkeiten
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Hauptinhaltsbereich
Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Augsburg-Stadt sondern eine andere Finanzbehörde zuständig.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Zuständig ist das Finanzamt Nördlingen
Grunderwerbsteuer
Zuständig ist das Finanzamt Augsburg-Land
Kapitalverkehrsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer
Zuständig ist das Finanzamt München - Abteilung Körperschaften
Feuerschutzsteuer, Versicherungssteuer
Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
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