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Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Bereich Steuernummern/Anfangsbuchstaben des Nachnamens Telefon
0971 8021
+Nebenstelle
Vollstreckungsstelle 205/100/00000 - 205/186/99999 170
Vollstreckungsstelle 205/187/00000 - 205/189/99999 179
Vollstreckungsstelle 205/190/00000 - 205/190/99999 170
Vollstreckungsstelle 205/191/00000 - 205/191/99999 170
Vollstreckungsstelle 205/197/00000 - 205/197/99999 170
Vollstreckungsstelle 205/200/00000 - 205/293/99999 171
Vollstreckungsstelle 205/297/00000 - 205/297/99999 170
Vollstreckungsstelle 205/300/00000 - 205/799/99999 170
Vollstreckungsstelle 205/800/00000 - 205/899/99999 170
Sonderstelle
Vollstreckungsersuchen
anderer Behörden
Buchstaben A - Z 174

Stand: 05.02.2025

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