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Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Veranlagungsstelle für Steuerfälle mit Überschusseinkünften (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Steuernummern Buchstaben/
Bereich
Telefon
08141 60
+Nebenstelle
117/296/00000 - 117/296/99999 Grenzpendler 106
405
117/300/00000 - 117/351/99999 A - BURGE 102
139
117/352/00000 - 117/411/99999 BURGF - FT 138
437
117/412/00000 - 117/464/99999 FU - HN 135
137
117/465/00000 - 117/514/99999 HO - KON 133
432
117/515/00000 - 117/569/99999 KOO - MERZ 132
431
117/570/00000 - 117/617/99999 MES - PRN 131
430
117/618/00000 - 117/679/99999 PRO - SCHOEN Z 130
429
117/680/00000 - 117/730/99999 SCHOENA - TN 129
428
117/731/00000 - 117/786/99999 TO - ZZ 128
427
752
117/798/00000 - 117/799/99999 Beschränkt
steuerpflichtige
Arbeitnehmer/
Pflichtveranlagung
nach § 39 d EStG
106
405

Stand: 17.06.2024

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