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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum(abwärts)
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Mijal, Krystyna Halina, Gipsmühlweg 5, 87645 Schwangau, StNr.: 125 / 572 / 00302 |
Einkommensteuerbescheid 2023 vom 26.03.2024 |
21.06.2024 bis 08.07.2024 |
08341 802- 743 |
2 |
Gnadl, Thomas, unbekannt, StNr.: 125 / 221 / 20632 |
Einkommensteuerbescheid 2021 vom 18.06.2024 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer auf den 31.12.2021 vom 18.06.2024 Einkommensteuerbescheid 2020 vom 18.06.2024 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer auf den 31.12.2020 vom 18.06.2024 |
18.06.2024 bis 03.07.2024 |
08341 802- 854 |
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