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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum(abwärts)
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
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1 |
Gavutis, Darius, Winterbergstr. 7, 92421 Schwandorf, StNr.: 248 / 219 / 60246 |
Mitteilung über die geänderte Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 1. Kalendervierteljahr 2024 vom 29.11.2024 Mitteilung über die geänderte Festestung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 2. Kalendervierteljahr 2024 vom 29.11.2024 Bescheid über einen Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 3. Kalendervierteljahr 2024 vom 02.12.2024 |
11.12.2024 bis 27.12.2024 |
09431 382- 136 |
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