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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum(abwärts)

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Gavutis, Darius,
Winterbergstr. 7, 92421 Schwandorf,
StNr.: 248 / 219 / 60246
Mitteilung über die geänderte Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 1. Kalendervierteljahr 2024 vom 29.11.2024
Mitteilung über die geänderte Festestung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 2. Kalendervierteljahr 2024 vom 29.11.2024
Bescheid über einen Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 3. Kalendervierteljahr 2024 vom 02.12.2024
11.12.2024
bis 27.12.2024
09431 382-
136

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