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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum(abwärts)
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Kaiser, Christoph, Höfen 27, 83278 Traunstein, StNr.: 163 / 234 / 20037 |
Gewerbesteuermessbescheid 2023 vom 04.12.2024 Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen 2025 vom 04.12.2024 |
09.01.2025 bis 24.01.2025 |
0861 701- 550 |
2 |
Wex, Andreas, Franz-Mayr-Str. 4, 83308 Trostberg, StNr.: 163 / 287 / 40528 |
Einkommensteuerbescheid 2019 vom 27.12.2024 Einkommensteuerbescheid 2020 vom 27.12.2024 Einkommensteuerbescheid 2021 vom 27.12.2024 Einkommensteuerbescheid 2022 vom 27.12.2024 Einkommensteuerbescheid 2023 vom 27.12.2024 |
27.12.2024 bis 13.01.2025 |
0861 701- 510 |
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