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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum(abwärts)

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 DO-MA GmbH,
$BEFSTRASSEPOFA, $BEFORT,
StNr.: 255 / 124 / 60103
Körperschaftsteuerbescheid 2022 vom 30.12.2024
Körperschaftsteuerbescheid 2023 vom 30.12.2024
Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG 31.12.2022 vom 30.12.2024
Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG 31.12.2023 vom 30.12.2024
Umsatzsteuerbescheid 2022 vom 30.12.2024
Umsatzsteuerbescheid 2023 vom 30.12.2024
Gewerbesteuermessbescheid 2022 vom 30.12.2024
Gewerbesteuermessbescheid 2023 vom 30.12.2024
30.12.2024
bis 14.01.2025
0961 301-
442

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