Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

Gleich auf Nummer sicher gehen ...

... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.

Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

Hauptinhaltsbereich

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Name (abwärts)

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Jakob, Klaus,
unbekannt,
StNr.: 170 / 144 / 0036 / 006 / 111 / 7
Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge 01.01.2022 vom 03.02.2025
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag 01.01.2025 vom 03.03.2025
11.03.2025
bis 26.03.2025
09922 507-
328
2 Dudin, Alexander,
Fischerstraße 10, 94474 Vilshofen an der Donau,
StNr.: 170 / 148 / 0012 / 027 / 000 / 5
Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 vom 15.11.2024,
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 vom 20.11.2024
11.03.2025
bis 26.03.2025
09922 507-
327

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand