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Vereinfachung ab der Steuererklärung 2019

Zahlreiche Daten zu Ihrer Einkommensteuererklärung (z. B. Lohndaten, Renten, bestimmte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge) werden der Finanzverwaltung durch diverse Mitteilungspflichtige bereits elektronisch übermittelt (sog. eDaten). Diese Daten müssen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung auf Papier künftig nicht mehr eintragen - sie werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.

Wie geht das?

Ab der Steuererklärung 2019 sind in den Vordrucken die Zeilen farblich hervorgehoben und mit Symbol kleines e mit Kreis darum gekennzeichnet, die im Regelfall nicht mehr auszufüllen sind. (Ausnahme: Ihnen ist bekannt, dass Ihre Daten nicht oder unzutreffend übermittelt wurden.)
Dadurch kann sogar die Abgabe ganzer Anlagen (Anlage R, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand) entfallen.

Beispiel Anlage R mit markierten Eingabefeldern

Beispiel: hervorgehobene eDaten-Felder der Anlage R

Bitte beachten Sie auch die Anleitungen zu den Vordrucken und das Infoblatt eDaten.

Steuererklärung noch komfortabler erledigen?

Das geht über „ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“. Dort können Sie die eDaten im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernehmen. Danach können Sie Ihre voraussichtliche Steuer automatisch berechnen und die Steuererklärung komplett papierlos und sicher an das Finanzamt übermitteln. Darüber hinaus können Sie nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung das Ergebnis Ihres Steuerbescheids elektronisch abrufen und eventuelle Abweichungen bequem überprüfen.
Informieren Sie sich unter www.elster.de oder in Ihrem Finanzamt.

Weitere Informationen

Infoblatt eDaten

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand