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Arbeit während der Ferien und/oder neben dem Studium
Kleiner Wegweiser zur Steuererstattung
Nützliche Infos für die erste Steuererklärung
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Vereinfachung ab der Steuererklärung 2019
Zahlreiche Daten zu Ihrer Einkommensteuererklärung (z. B. Lohndaten, Renten, bestimmte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge) werden der Finanzverwaltung durch diverse Mitteilungspflichtige bereits elektronisch übermittelt (sog. eDaten). Diese Daten müssen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung auf Papier künftig nicht mehr eintragen - sie werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.
Wie geht das?
Ab der Steuererklärung 2019 sind in den Vordrucken die Zeilen farblich
hervorgehoben und mit
gekennzeichnet, die im Regelfall nicht mehr auszufüllen sind.
(Ausnahme: Ihnen ist bekannt, dass Ihre Daten nicht oder unzutreffend
übermittelt wurden.)
Dadurch kann sogar die Abgabe ganzer Anlagen (Anlage R,
Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand) entfallen.
Beispiel: hervorgehobene eDaten-Felder der Anlage R
Bitte beachten Sie auch die Anleitungen zu den Vordrucken und das Infoblatt eDaten.
Steuererklärung noch komfortabler erledigen?
Das geht über „ELSTER - Ihr
Online-Finanzamt“. Dort können Sie die eDaten im Rahmen der vorausgefüllten
Steuererklärung einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernehmen. Danach
können Sie Ihre voraussichtliche Steuer automatisch berechnen und die
Steuererklärung komplett papierlos und sicher an das Finanzamt übermitteln.
Darüber hinaus können Sie nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung das
Ergebnis Ihres Steuerbescheids elektronisch abrufen und eventuelle Abweichungen
bequem überprüfen.
Informieren Sie sich unter
www.elster.de oder in Ihrem
Finanzamt.
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