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"Steuertipps für Senioren"
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Alterseinkünfte-Rechner:
Einkommensteuerberechnung für Seniorinnen und Senioren
Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt und ein schrittweiser Abbau der unterschiedlichen Steuervergünstigungen für Renten und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2040 eingeleitet.
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen. Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen. Erläuterungen und Hinweise, sowie Links zu weiteren Informationsquellen helfen beim Ausfüllen des Eingabeformulars. Die Berechnung der einzelnen, für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Beträge wird detailliert dargestellt.
Alterseinkünfte-Rechner starten
Bitte beachten Sie die untenstehenden wichtigen Hinweise und starten Sie den Alterseinkünfte-Rechner durch Auswahl eines der nachstehend angebotenen Eingabeformulare.
Die Eingabeformulare werden in einem neuen Browserfenster geöffnet.
Kalenderjahr 2024
- Eingabeformular 2024 für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften (Zusammenveranlagung)
- Eingabeformular 2024 für Alleinstehende
Kalenderjahr 2023
- Eingabeformular 2023 für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften (Zusammenveranlagung)
- Eingabeformular 2023 für Alleinstehende
Kalenderjahr 2022
- Eingabeformular 2022 für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften (Zusammenveranlagung)
- Eingabeformular 2022 für Alleinstehende
Kalenderjahr 2021
- Eingabeformular 2021 für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften (Zusammenveranlagung)
- Eingabeformular 2021 für Alleinstehende
Wichtige Hinweise:
- Der Alterseinkünfte-Rechner ist ein Service des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter. Er berücksichtigt nur die gängigen Standardsachverhalte und kann daher insbesondere in besonders gelagerten Einzelfällen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen.
- Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse besteht nicht. Maßgeblich für die Höhe der Einkommensteuer ist allein der vom zuständigen Finanzamt erlassene Steuerbescheid.
- Alle Berechnungen erfolgen anonym. Die eingegebenen Daten und die ausgewiesenen Ergebnisse werden seitens der Steuerverwaltung nicht erfasst und nicht gespeichert.
- Steuerliche Informationen finden Sie in unserer Rubrik Steuerinfos, insbesondere zu den Themen Alterseinkünftegesetz und Senioren. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder an Ihr Finanzamt. Allgemeine Auskünfte erteilt auch das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung
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