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Landesfinanzschule Bayern
Stettiner Str. 15 - 25
91522 Ansbach
Anreise
Telefon: 0981 1802-0
Telefax: 0981 1802-1100
E-Mail:
Poststelle
Pressespiegel
Baustart für Landesfinanzschule
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 17.06.2023
Feueralarm sorgte für Aufregung
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 31.10.2022
65 Millionen Euro für die Landesfinanzschule
Quelle: Blick Lokal DKB/FEU Nr. 43/2022 vom 29.10.2022
65 Millionen für LFS Dinkelsbühl
Quelle: WIB Nr. 42 Ausgabe Süd vom 20.10.2022
Mittel für Neubau der Finanzschul-Außenstelle fließen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 15./16.10.2022
Baustart für Großprojekt 2024 realistisch
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 24.09.2021
65 Millionen-Euro-Projekt abgeschlossen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 29.07.2021
Hauptinhaltsbereich
Steuerberechnung
Online-Rechner für die Berechnung der Einkommensteuer, der Lohnsteuer und weiterer Steuern
Alterseinkünfte-Rechner
Mit Wirkung ab 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen neu geregelt. Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren prüfen, ob sie Einkommensteuer zahlen und eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
Alterseinkünfte-Rechner 2020 bis 2023
Lohnsteuerklassenwahl und Faktorverfahren
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V sowie dem ab 2010 neu eingeführten Faktorverfahren wählen. Für die Ermittlung der günstigsten Variante stellt das Bundesfinanzministerium einen Online-Rechner zur Verfügung:
Faktorberechnung für gemeinsam veranlagte Ehe-/Lebenspartner
Progressionsvorbehalt-Rechner
Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.
Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.
Progressionsvorbehalt-Rechner 2014 bis 2023
Einkommensteuer-Vergleichsrechner
Der Einkommensteuer-Vergleichsrechner ermittelt für ein zu versteuerndes Einkommen die Einkommensteuerbeträge, die Durchschnittsteuersätze und die Grenzsteuersätze für die Jahre 2007 bis 2023, sowie die Betragsunterschiede zum Vorjahr.
Einkommensteuer-Vergleichsrechner 2007 bis 2023
Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Der Rechner ermittelt die Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und den Betrag der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14 und informiert über den betragsmäßigen Unterschied zur bisherigen Verwaltungspraxis.
Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Lohnsteuer- und Einkommensteuerrechner
Das Bundesfinanzministerium stellt mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner im Internet ein Berechnungsprogramm für die Lohnsteuer und Einkommensteuer zur Verfügung.
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