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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Schrobenhausen
- Finanzkasse -
Rot-Kreuz-Straße 2
86529 Schrobenhausen
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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
Montag bis Freitag:
9.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Stundungs- und Erlass-Stelle
Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.
Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".
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Arbeitsgebiet | Steuernummern | Telefon 0841 311 +Nebenstelle |
---|---|---|
Stundungs- und Erlass-Stelle |
124/100/00000 - 124/799/99999 | 246 247 |
Stand: 28.09.2023
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