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Servicezentrum
Ihre persönlichen Anliegen (Abgabe von Steuererklärungen und Einholen von Auskünften) können Sie unabhängig von nebenstehender Bearbeitungszuständigkeit sowohl im Servicezentrum Kaufbeuren als auch im Servicezentrum Füssen erledigen
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
Montag bis Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
13.00 bis 15.00 Uhr
Die Finanzkasse ist von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Außenprüfung
- Betriebsnahe Veranlagung
- Betriebsprüfung
- Bodenschätzung
- Lohnsteuer-Außenprüfung
- Steuerfahndung
- Umsatzsteuerprüfung
Wichtige Hinweise!
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht. - Es erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb unseres Amtsbezirkes wohnen.
Soweit wir hier rasch und unbürokratisch helfen können, tun wir das selbstverständlich gerne.
Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist jedoch in erster Linie das jeweilige "Heimatfinanzamt".
Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, so können Sie dieses auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.
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