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Servicezentrum
Ihre persönlichen Anliegen (Abgabe von Steuererklärungen und Einholen von Auskünften) können Sie unabhängig von nebenstehender Bearbeitungszuständigkeit sowohl im Servicezentrum Kaufbeuren als auch im Servicezentrum Füssen erledigen
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
Montag bis Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
13.00 bis 15.00 Uhr
Die Finanzkasse ist von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
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Ansprechpartner
Bauabzugsteuer
Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.
Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.
Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Bauabzugsteuer
- Weitere Informationen zur Bauabzugsteuer
- Formulare Bauleistungen
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Arbeitsbereich | Telefon 08341 802 +Nebenstelle |
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Bauabzugsteuer | 340 341 |
Stand: 14.07.2017
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