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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
Montag bis Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
13.00 bis 15.00 Uhr
Die Finanzkasse ist von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Schützen Sie Ihre Daten!
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Servicezentrum
Neu: Terminvereinbarung für das Servicezentrum jetzt online vornehmen!
- Kaufbeuren - Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 08341 802-674
- Füssen - Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 08341 802-464
Bitte beachten Sie: Die angegebenen Telefonnummern dienen ausschließlich der Terminvereinbarung zur Vorsprache im Servicezentrum!
Das Servicezentrum ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.
Das Finanzamt Kaufbeuren verfügt über zwei Servicezentren in
- Kaufbeuren, Remboldstraße 21, und
- Füssen Rupprechtstraße 1.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum für telefonische Anfragen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen.
Themaseite Coronavirus
Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum
Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.
Welche Angelegenheiten erledigt das Servicezentrum?
- Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial
- Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
- Entgegennahme von Steuererklärungen
- Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
- Erteilung von NV-Bescheinigungen
- Erteilung von Grenzpendler-Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug
- Gewährung von Fristverlängerungen für Arbeitnehmer
- Aufnahme von Niederschriften
- Erstmalige Vor-Ort-Registrierung in Mein ELSTER
(wichtige Informationen finden Sie in der Rubrik „ELSTER“)
Sie benötigen Informationen zu ELSTER?
Bezüglich Informationen über die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung fragen Sie bitte unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Servicezentrum.
Bitte beachten Sie:
Das Servicezentrum hat die Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger zentral und zügig zu betreuen.
Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung sind wir aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. Lohnsteuerhilfevereine.
Welche Angelegenheiten können im Servicezentrum nicht bearbeitet werden?
Im Servicezentrum können Angelegenheiten insbesondere aus folgenden Bereichen nicht bearbeitet werden:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Körperschaftsteuer
- Vollstreckung
- Bewertung
- Finanzkasse
Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner-/innen.
Weitere Informationen
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