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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Schweinfurt
- Finanzkasse -
Schrammstraße 3
97421 Schweinfurt
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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
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Ansprechpartner
Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
- Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Schweinfurt.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
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Steuernummern | Arbeitseinheit | Telefon 09721 2911 +Nebenstelle |
---|---|---|
249/820/00000 - 249/822/99999 | GR 01.1 | 4051 |
249/821/00000 - 249/821/99999 | GR 02.2 | 4060 |
249/824/00000 - 249/829/99999 | GR 01.3 | 4041 |
249/830/00000 - 249/832/99999 | GR 02.2 | 4060 |
249/833/00000 - 249/842/99999 | GR 01.2 | 4040 |
249/843/00000 - 249/845/99999 | GR 02.2 | 4060 |
249/847/00000 - 249/849/99999 | GR 02.1 | 4050 |
249/850/00000 - 249/852/99999 | GR 02.2 | 4060 |
249/856/00000 - 249/862/99999 | GR 02.3 | 4061 |
Stand: 30.08.2023
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