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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Eggenfelden
- Finanzkasse -
Pfarrkirchener Straße 71
84307 Eggenfelden

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

Montag - Freitag:
8.00 - 12.00

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Damit Ihre steuerliche Angelegenheit möglichst rasch abschließend bearbeitet werden kann, sollten Sie bei Ihrem Besuch im Servicezentrum gleich alle erforderlichen Unterlagen dabei haben. Auf dieser Seite haben wir zusammen gestellt, worauf Sie bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung oder bei der Beantragung eines Freibetrags für den Lohnsteuerabzug besonders achten sollten.

Abgabe der Einkommensteuererklärung

Soweit in Ihrem Fall einschlägig, sollten Sie zu Ihrer Steuererklärung folgende Unterlagen mitbringen:

Zum Mantelbogen der Einkommensteuererklärung

  • Zuwendungsbestätigungen (Spenden)
  • Nachweis der Behinderung im Erstjahr bzw. bei Änderung
  • Rechnungen über Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Bitte vergessen Sie auch nicht Ihre Unterschrift und ggf. die Ihres Ehegatten!

Zur Anlage Kind

  • Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
    (nur bei berücksichtigungsfähigen Kindern über 18 Jahre)

Zur Anlage N

  • Die Arbeitgeber übermitteln bis spätestens 28. Februar des Folgejahres die lohnsteuerlichen Daten ihrer Arbeitnehmer elektronisch an das Finanzamt. Hierüber erhält jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung". Diesen brauchen Sie Ihrem Finanzamt jedoch nicht vorzulegen, vielmehr reicht die Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer (Id-Nr.) in der Steuererklärung.

Zur Anlage KAP

  • Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer
    (nur wenn eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt wird)
  • Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht
  • Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern

Zur Anlage Unterhalt:

  • Nachweise für die Unterhaltsbedürftigkeit

Noch ein wichtiger Hinweis:

Ihre Steuererklärung kann schneller abschließend bearbeitet werden und Sie vermeiden Rückfragen des Finanzamts, wenn Sie insbesondere auch folgende weitere Unterlagen mitbringen:

  • Aufstellungen über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (Mantelbogen)
  • Aufstellungen über Werbungskosten (Anlage N)

Beantragung eines Freibetrags für den Lohnsteuerabzug

Für die Eintragung eines Freibetrags bei Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) müssen Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren (inländischen) Wohnsitz haben.

Vordruck

Den Vordruck für die Beantragung eines Freibetrags sowie weitere Vordrucke zur Änderung Ihrer ELStAM können Sie hier in unserer Rubrik Formulare herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Aufwendungen, für die ein Freibetrag beantragt wird.

Bitte beachten Sie:

  • Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann für das laufende Kalenderjahr nur bis 30. November gestellt werden.
  • Ein Freibetrag (außer Behinderten- Hinterbliebenenfreibeträge und Kinderfreibeträge) verpflichtet zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (§ 46 Absatz 2 Nummer 4 EStG).
  • Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Jahressteuer erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Ein zu hoher Freibetrag kann dabei ggf. zu einer Einkommensteuernachzahlung führen.

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