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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Zwiesel
- Finanzkasse -
Waldesruhweg 9
94227 Zwiesel
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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Rechtsbehelfsstelle (RbSt)
Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.
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Arbeitsgebiet | Bereich | Telefon 0851 504 +Nebenstelle |
---|---|---|
RbSt 1.1 | Körperschaften Insolvenzen |
1176 |
RbSt 1.2 | Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften |
1180 |
RbSt 1.3 | Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften |
1429 |
RbSt 1.4 | Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften |
1257 |
RbSt 1.5 | Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften Umsatzsteuerstelle |
1357 |
RbSt 1.6 | Haftung | 2511 |
RbSt 1.7 | Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften |
1326 |
RbSt 1.8 | Allgemeine Veranlagungsstelle beschränkt Steuerpflichtige |
1147 |
RbSt 1.9 | Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften |
1348 |
RbSt 20 | Allgemeine Veranlagungsstelle Steuerfälle mit Überschusseinkünften |
2429 |
RbSt 21 | Allgemeine Veranlagungsstelle Stundung und Erlass Vollstreckung |
2472 |
RbSt 22 | Abeitgeberstelle | 2415 |
Stand: 17.06.2024
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