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Zentralzuständigkeit für in Deutschland tätige Unternehmer aus Polen (Buchstaben S bis Z)
und deren Arbeitnehmer


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Zuständigkeit des Finanzamts Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth für Buchstaben S bis Z

Für folgende Besteuerungsverfahren liegt die zentrale Zuständigkeit beim Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth, sofern Unternehmer, deren Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet, Umsätze in Deutschland erbringen:

  • Umsatzbesteuerung für diese Unternehmer, wenn der Name (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben S bis Z beginnt.
  • Besteuerung von Einkommen und Ertrag dieser Unternehmer und ihrer Arbeitnehmer, wenn die Unternehmer Bauleistungen erbringen und die Namen der Unternehmer(Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben S bis Z beginnen.

Weiterhin ist das Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth auch zentral zuständig für den Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

  • von Verleihern, deren Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet und der Name des Verleihers (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben S bis Z beginnt,
  • für die Besteuerung der Leiharbeitnehmer dieser Verleiher, wenn die entsandten Arbeitnehmer im Baubereich tätig sind.

Zuständigkeit anderer Finanzämter für die Buchstaben A bis R

Bei polnischen Unternehmern und ihren polnischen Arbeitnehmern/Leiharbeitnehmern ist in den oben aufgeführten Fällen

  • das Finanzamt Hameln zuständig, wenn der Nachname oder Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben A bis G beginnt,
  • das Finanzamt Oranienburg zuständig, wenn der Nachname oder Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben H bis L beginnt,
  • das Finanzamt Cottbus zuständig, wenn der Nachname oder Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben M bis R beginnt.

An der Sonderzuständigkeit der Finanzämter Hameln, Oranienburg, Cottbus und Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth ändert sich auch dann nichts, wenn eine natürliche Person zusätzlich in Deutschland einen weiteren Wohnsitz hat oder bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sich entweder Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland befinden.

Informationen und Formulare

Über die nachstehenden Links erhalten Sie Informationen zu den angesprochenen Steuerthemen und die erforderlichen Formulare. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir Ihnen auf unseren Seiten keine steuerberatende Hilfe anbieten können. Sollten Sie weitere inhaltliche Fragen zu Ihrer gewerblichen, grenzüberschreitenden Tätigkeit beziehungsweise zur Erstellung von Steuererklärungen/ Steueranmeldungen haben, wenden Sie sich bitte an eine zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person (zum Beispiel Steuerberater) Ihrer Wahl.

Kontakt

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